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Versicherungen 1. Dezember 2025 5 Min. Lesezeit

KFZ-Versicherung: Sonderkündigung

Stichtag verpasst? Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall können Sie trotzdem wechseln!

850€
Max. Ersparnis/Jahr
1 Mon.
Kündigungsfrist
4
Kündigungsgründe

Sonderkündigungsgründe

Beitragserhöhung: Ohne Leistungsverbesserung
Schadenfall: Nach jeder Regulierung
Fahrzeugwechsel: Neues Auto = Neue Versicherung
Umzug: Anderes Tarifgebiet

Fristen

GrundFrist
Beitragserhöhung1 Monat ab Mitteilung
Schadenfall1 Monat ab Regulierung
FahrzeugwechselSofort

So gehen Sie vor

1. Vergleichen: Günstigere Tarife finden
2. Kündigen: Schriftlich mit Grund
3. Neuen Vertrag: Abschließen

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Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie bis zu 850€!

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Häufige Fragen

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Beitragserhöhung (ohne Leistungsverbesserung), nach einem Schadenfall, bei Fahrzeugwechsel oder bei Umzug in ein anderes Tarifgebiet.

Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?

In der Regel 1 Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes. Bei Beitragserhöhung: 1 Monat ab Erhalt der Mitteilung.

Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?

Ja, bei einem Sonderkündigungsgrund. Die reguläre Kündigungsfrist gilt dann nicht.

Muss ich die Sonderkündigung begründen?

Ja, geben Sie den Kündigungsgrund an und fügen Sie ggf. Nachweise bei.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

Experten-Team

Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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