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KFZ-Versicherung: Sonderkündigung

Sie haben den Stichtag 30. November verpasst? Kein Problem! Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall können Sie trotzdem wechseln und bis zu 850€ sparen.

1 Monat
Kündigungsfrist
bis 850€
Sparpotenzial
4
Sonderkündigungsgründe

Sonderkündigungsgründe

In diesen Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können Ihre KFZ-Versicherung jederzeit wechseln:

1. Beitragserhöhung

Ihr Versicherer erhöht den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung.

1 Monat nach Erhalt der Mitteilung

2. Nach Schadenfall

Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten kündigen.

1 Monat nach Schadensregulierung

3. Fahrzeugwechsel

Bei Verkauf des alten und Kauf eines neuen Fahrzeugs.

Mit Abmeldung/Ummeldung

4. Umzug

Bei Umzug in ein anderes Tarifgebiet mit höherer Regionalklasse.

1 Monat nach Ummeldung
Wichtig: Die häufigste Sonderkündigung erfolgt wegen Beitragserhöhung. Prüfen Sie jetzt Ihre Post – viele Versicherer erhöhen zum Jahreswechsel!

So kündigen Sie richtig

1

Neue Versicherung finden

Vergleichen Sie Tarife und finden Sie eine günstigere Versicherung. Achten Sie auf gleiche oder bessere Leistungen.

2

Kündigung formulieren

Kündigen Sie schriftlich mit Verweis auf den Sonderkündigungsgrund. Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Beitragserhöhung).

3

Kündigung versenden

Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Bewahren Sie den Nachweis auf.

4

Neue Versicherung abschließen

Schließen Sie nahtlos die neue Versicherung ab. Der neue Versicherer übernimmt oft die Kündigung für Sie.

Kündigungs-Vorlage (Beitragserhöhung)

Betreff: Sonderkündigung meiner KFZ-Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung außerordentlich gemäß § 40 VVG aufgrund der mir mitgeteilten Beitragserhöhung zum [Datum].

Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und übersenden Sie mir die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für den neuen Versicherer.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Wichtige Fristen

Beitragserhöhung erhalten

Die Frist beginnt mit Erhalt der Mitteilung

1 Monat Kündigungsfrist

Innerhalb eines Monats müssen Sie kündigen

Kündigung wirksam

Ab dem nächsten Monat gilt die Kündigung

Neue Versicherung aktiv

Nahtloser Übergang zur neuen Versicherung

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Häufige Fragen

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung?
Bei Beitragserhöhung (ohne Leistungsverbesserung), nach einem Schadenfall, bei Fahrzeugwechsel (Kauf/Verkauf) oder bei Umzug in ein anderes Tarifgebiet.
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?
In der Regel 1 Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes. Bei Beitragserhöhung: 1 Monat ab Erhalt der Mitteilung.
Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?
Ja, bei einem Sonderkündigungsgrund wie Beitragserhöhung oder Schadenfall. Die reguläre Kündigungsfrist (30.11.) gilt dann nicht.
Muss ich die Sonderkündigung begründen?
Ja, geben Sie den Kündigungsgrund an und fügen Sie ggf. Nachweise bei (z.B. Mitteilung über Beitragserhöhung).

WechselSofort Redaktion

Experten-Team

Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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