Bürgergeld 2026: Regelsätze & Erhöhung
Das Bürgergeld steigt 2026 auf 573 Euro für Alleinstehende. Alle Regelsätze, Voraussetzungen und was Sie wissen müssen.
Bürgergeld 2026 im Überblick
Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird zum 1. Januar 2026 erneut angepasst. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 563 Euro auf 573 Euro pro Monat – eine Erhöhung um 10 Euro bzw. 1,8%.
Die Anpassung basiert auf der Entwicklung der Regelbedarfsstufen, die jährlich anhand der Preisentwicklung und Löhne neu berechnet werden. Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Gut zu wissen
Das Bürgergeld deckt den Lebensunterhalt ab: Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse.
Regelsätze 2026
Plus: Kosten für Unterkunft
Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Die Höhe richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Voraussetzungen für Bürgergeld
Erwerbsfähigkeit
Sie müssen mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter sein.
Wohnsitz in Deutschland
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Hilfebedürftigkeit
Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.
Antrag beim Jobcenter
Bürgergeld muss beantragt werden. Ohne Antrag gibt es keine Leistung!
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
- 100€ bleiben komplett anrechnungsfrei
- 20% von 100-520€ bleiben frei
- 30% von 520-1.000€ bleiben frei
Kosten senken, mehr behalten!
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