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Bürgergeld 2026: Regelsätze & Erhöhung

Das Bürgergeld steigt 2026 auf 573 Euro für Alleinstehende. Alle Regelsätze, Voraussetzungen und was Sie wissen müssen.

573€
Alleinstehende (2026)
+12€
mehr als 2025
5,5 Mio
Empfänger

Bürgergeld 2026 im Überblick

Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird zum 1. Januar 2026 erneut angepasst. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 563 Euro auf 573 Euro pro Monat – eine Erhöhung um 10 Euro bzw. 1,8%.

Die Anpassung basiert auf der Entwicklung der Regelbedarfsstufen, die jährlich anhand der Preisentwicklung und Löhne neu berechnet werden. Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Gut zu wissen

Das Bürgergeld deckt den Lebensunterhalt ab: Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bmas.de

Regelsätze 2026

Personengruppe
2025
2026
Alleinstehende
563 €
573 €
Paare (je Person)
506 €
515 €
Erwachsene (18-24, im Haushalt)
451 €
459 €
Jugendliche (14-17 Jahre)
471 €
480 €
Kinder (6-13 Jahre)
390 €
397 €
Kinder (0-5 Jahre)
357 €
363 €

Plus: Kosten für Unterkunft

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Die Höhe richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.

Voraussetzungen für Bürgergeld

Erwerbsfähigkeit

Sie müssen mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter sein.

Wohnsitz in Deutschland

Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Hilfebedürftigkeit

Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.

Antrag beim Jobcenter

Bürgergeld muss beantragt werden. Ohne Antrag gibt es keine Leistung!

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

  • 100€ bleiben komplett anrechnungsfrei
  • 20% von 100-520€ bleiben frei
  • 30% von 520-1.000€ bleiben frei

Kosten senken, mehr behalten!

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt 2026 voraussichtlich auf 573 Euro pro Monat. Für Paare sind es je 515 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 und 516 Euro.
Wann wird das Bürgergeld 2026 ausgezahlt?
Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am letzten Werktag des Vormonats. Die erste Zahlung 2026 erfolgt Ende Dezember 2025.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Voraussetzung ist ein Antrag beim Jobcenter.
Wird die Miete beim Bürgergeld übernommen?
Ja, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Kann ich neben dem Bürgergeld arbeiten?
Ja! Beim Bürgergeld gibt es Freibeträge: Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 20-30% des Einkommens nicht angerechnet. So lohnt sich Arbeit!

WechselSofort Redaktion

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