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Finanzen 13. Dezember 2025 4 Min. Lesezeit

Steuererklärung Frist Mai 2026: Abgabe bis 31.05.

Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Mai 2026 abgegeben werden. Mit Steuerberater haben Sie bis Ende Februar 2027 Zeit.

31.05.
Frist selbst
28.02.27
Mit Steuerberater
~1.000€
Ø Erstattung

Alle Fristen im Überblick

SituationFrist
Selbst erstellt31. Mai 2026
Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfe28. Februar 2027
Freiwillige Abgabe (nicht verpflichtet)4 Jahre Zeit
Achtung: Bei verspäteter Abgabe: Verspätungszuschlag von mind. 25€ pro angefangenem Monat!

Wer muss abgeben?

Pflicht zur Abgabe

  • Nebeneinkünfte über 410€/Jahr
  • Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Krankengeld...)
  • Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor
  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig
  • Abfindungen mit Fünftelregelung

Freiwillig (lohnt sich!)

  • Werbungskosten über 1.230€
  • Pendeln über 17 km (einfach)
  • Homeoffice gearbeitet
  • Handwerkerleistungen bezahlt
  • Spendenquittungen vorhanden

So geht's

ELSTER (kostenlos)

Offizielles Portal des Finanzamts

elster.de →

Steuer-Apps

WISO, Taxfix, Steuerbot – einfach & geführt

Steuerberater

Längere Frist, persönliche Beratung

Steuer-Tipps für mehr Erstattung

Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260€/Jahr (6€ × 210 Tage)
Pendlerpauschale: 0,30€/km (ab 21. km: 0,38€) – auch bei Homeoffice-Tagen!
Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl (bis 800€ netto sofort absetzbar)
Handwerkerleistungen: 20% der Arbeitskosten, max. 1.200€/Jahr
Spenden: Komplett absetzbar als Sonderausgaben

Häufige Fragen

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?

Ohne Steuerberater: 31. Mai 2026. Mit Steuerberater: 28. Februar 2027. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge.

Wie hoch ist die durchschnittliche Erstattung?

Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler ca. 1.000€ zurück. Bei Werbungskosten, Pendlerpauschale oder Homeoffice oft deutlich mehr!

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht bei: Nebeneinkünften über 410€, Lohnersatzleistungen über 410€, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, Steuerklasse III/V oder IV+Faktor.

Kann ich die Frist verlängern?

Ja, beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Gute Gründe: Krankheit, fehlende Unterlagen. Oder: Steuerberater beauftragen.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

Experten-Team

Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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