Steuerfreibeträge 2026: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag & mehr
Grundfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer:
Kinderfreibetrag 2026
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen:
Kinderfreibetrag
6.612€
für Existenzminimum des KindesBetreuungsfreibetrag
2.928€
für Betreuung, Erziehung, AusbildungGesamt pro Kind
9.540€
Bei ZusammenveranlagungDas Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (255€/Monat = 3.060€/Jahr) oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist.
Sparerpauschbetrag 2026
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei:
Singles
1.000€
Ehepaare
2.000€
Wichtig: Stellen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag! Sonst werden automatisch 25% Abgeltungsteuer + Soli abgezogen.
Weitere Freibeträge 2026
Steuerspar-Tipps
Quellen
Steuern optimieren!
Nutzen Sie alle Freibeträge für maximale Steuerersparnis.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf voraussichtlich 12.096€ für Alleinstehende und 24.192€ für Verheiratete. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 6.612€ pro Kind (inkl. Betreuungsfreibetrag: 9.540€). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000€/Jahr für Singles und 2.000€ für Ehepaare. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) steuerfrei.
Muss ich einen Freistellungsauftrag stellen?
Ja, ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Sie können die Steuer zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber ein Freistellungsauftrag ist einfacher.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 voraussichtlich 4.260€ für das erste Kind plus 240€ für jedes weitere Kind. Er wird automatisch bei Steuerklasse II berücksichtigt.