Grundfreibetrag 2026 - 12.096€ steuerfrei
Grundfreibetrag 2026: 12.096€ steuerfrei verdienen. Alle Infos zur Erhöhung, Steuerersparnis und Auswirkungen!
Das Wichtigste in Kürze
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.096€ - das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Steuerzahler!
Das Wichtigste in Kürze
Grundfreibetrag-Entwicklung
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die Inflation angepasst, um das steuerfreie Existenzminimum zu sichern.
Steuerersparnis berechnen
Die Erhöhung des Grundfreibetrags um 312€ führt zu einer Steuerersparnis, die vom persönlichen Steuersatz abhängt.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.192€ und damit auch die Ersparnis.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.
Existenzminimum
Deckt Grundbedürfnisse ab
Verfassungsrecht
Grundgesetz-Vorgabe
Jährliche Anpassung
Folgt der Inflation
Pro Person
Nicht übertragbar
Grundfreibetrag für Rentner
Auch Rentner profitieren vom höheren Grundfreibetrag, allerdings ist ein Teil der Rente steuerpflichtig.
Jahresrente: 18.000€ | Steuerpflichtiger Anteil (84%): 15.120€ | Nach Grundfreibetrag: 3.024€ zu versteuern
Kinderfreibetrag 2026
Neben dem Grundfreibetrag gibt es für Eltern zusätzlich den Kinderfreibetrag.
Weitere Freibeträge 2026
Übersicht aller wichtigen Steuerfreibeträge für 2026.
Steuerersparnis berechnen!
Nutzen Sie unseren Rechner für Ihre individuelle Ersparnis.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.096€ pro Person. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser auf 24.192€.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Lohnsteuer und in der Steuererklärung berücksichtigt.
Wie viel spare ich durch die Erhöhung?
Die Ersparnis hängt vom Steuersatz ab. Bei 25% Steuersatz sparen Sie etwa 78€, bei 42% etwa 131€ pro Jahr.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag. Allerdings ist ein Teil der Rente steuerpflichtig (Besteuerungsanteil).
Was ist der Unterschied zum Kinderfreibetrag?
Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerzahler. Der Kinderfreibetrag (9.312€ pro Kind in 2026) kommt zusätzlich für Eltern hinzu.