Mindestlohn 2026 - Erhöhung auf 12,82€
Mindestlohn 2026: 12,82€ pro Stunde ab Januar. Alle Infos zur Erhöhung, Berechnung und was Arbeitnehmer wissen müssen!
Das Wichtigste in Kürze
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 12,82€ pro Stunde. Das entspricht bei Vollzeit ~2.220€ brutto im Monat!
Das Wichtigste in Kürze
Mindestlohn-Entwicklung
Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und steigt seitdem regelmäßig an.
Berechnung: Monatslohn bei Vollzeit
So berechnen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt bei Mindestlohn:
12,82€ × 40h × 4,33 = 2.220,07€ brutto/Monat
Auswirkungen auf Minijobs
Bei Minijobs bleibt die Verdienstgrenze bei 538€. Die maximale Arbeitszeit sinkt durch den höheren Mindestlohn.
Max. 42 Stunden
Pro Monat im Minijob
538€ Grenze
Bleibt unverändert
10h/Woche
Maximale Wochenarbeitszeit
Achtung!
Überschreitung = Sozialversicherungspflicht
Branchenmindestlöhne 2026
Einige Branchen haben höhere Mindestlöhne als den gesetzlichen Mindestlohn.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Der Mindestlohn ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstößen können Sie handeln.
Kostenlose Beratung: 030 60 28 00 28 (Mo-Do 8-20 Uhr, Fr 8-17 Uhr)
Ausnahmen vom Mindestlohn
Für bestimmte Gruppen gilt der Mindestlohn nicht oder eingeschränkt.
Unter 18 Jahre
Ohne Berufsabschluss
Auszubildende
Eigene Mindestausbildungsvergütung
Pflichtpraktika
Im Rahmen des Studiums
Ehrenamtliche
Keine Arbeitnehmer
Lohnabrechnung prüfen!
Stellen Sie sicher, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 12,82€ pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 3,4% gegenüber 2025.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Die Minijob-Grenze bleibt bei 538€/Monat, daher reduziert sich die maximale Arbeitszeit.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?
Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie können den Betriebsrat oder die Zollbehörde informieren.
Gibt es Branchen mit höherem Mindestlohn?
Ja, einige Branchen haben Branchenmindestlöhne, z.B. Bau (14,90€), Pflege (17,35€) oder Elektrohandwerk (13,95€).
Wie wird der Mindestlohn festgelegt?
Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Die Bundesregierung setzt sie per Verordnung um.