Homeoffice-Pauschale 2026: Neue Steuerregeln | Erhöhte Pauschale
Homeoffice-Pauschale 2026: Die steuerliche Pauschale für Homeoffice wird erhöht. Erfahren Sie alles über die neuen Regeln und wie Sie Steuern sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 6€ pro Tag, maximal 1.080€ pro Jahr. Das spart bis zu 288€ Steuern!
Das Wichtigste in Kürze
Homeoffice-Pauschale 2026 Entwicklung
Die Homeoffice-Pauschale hat sich seit der Corona-Pandemie zu einem wichtigen steuerlichen Instrument entwickelt. 2026 bringt eine deutliche Erhöhung der Pauschale, die die gestiegenen Kosten für Arbeitnehmer besser widerspiegelt.
5€/Tag
Einführung, max. 600€
6€/Tag
Erhöhung, max. 1.080€
6€/Tag
Bestätigt, max. 1.080€
Hintergrund der Erhöhung: Die Bundesregierung hat 2023 beschlossen, die Homeoffice-Pauschale dauerhaft auf 6€ pro Tag festzulegen. Diese Erhöhung soll die gestiegenen Energiekosten, höhere Mieten und technische Ausstattung besser berücksichtigen.
Arbeitnehmer müssen nicht mehr jeden Cent nachweisen. — Bundesfinanzministerium
Höhe der Homeoffice-Pauschale 2026
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 weiterhin 6€ pro Tag, maximal jedoch 180 Tage im Jahr. Dies ergibt eine maximale Pauschale von 1.080€.
*Annahme: Steuersatz 26,7% inkl. Solidaritätszuschlag
Bundesweit einheitlich
6€/Tag in allen Bundesländern
+ Pendlerpauschale
Kombinierbar für Grenzpendler
Nur deutsche AG
Ausländische Arbeitgeber ausgenommen
Berechnung der Homeoffice-Pauschale
Die Berechnung der Homeoffice-Pauschale ist einfach: 6€ multipliziert mit der Anzahl der Homeoffice-Tage im Jahr. Die Obergrenze liegt bei 180 Tagen.
Homeoffice-Pauschale = Anzahl Homeoffice-Tage × 6€ (max. 180 Tage)
*Bei 26,7% Steuersatz inkl. Solidaritätszuschlag
Brutto: 1.080€ | Steuer (26,7%): -288€ | Soli: -6€ | Netto-Ersparnis: 786€
Voraussetzungen für Homeoffice-Pauschale
Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind seit 2023 deutlich vereinfacht worden.
Vereinbarung
Arbeitsvertrag oder mündlich reicht
Arbeitsstätte
Wohnung oder anderer Ort
Ausstattung
Technische Geräte für Arbeit
Arbeitszeit
Vollständige Zeit im Homeoffice
Nicht neben Arbeitszimmer | Nur ENTWEDER Pauschale ODER Arbeitszimmer | Keine Dienstwohnung | Kein Minijob
Nachweis der Homeoffice-Tage
Seit der Einführung der vereinfachten Homeoffice-Pauschale müssen Arbeitnehmer ihre Homeoffice-Tage nicht mehr detailliert nachweisen. Eine plausible Angabe genügt.
Arbeitsvertrag
Homeoffice-Klausel reicht
Kalender
Arbeitszeitenaufzeichnungen
E-Mails
Kommunikation mit Arbeitgeber
Stromrechnung
Indirekter Nachweis
Die Finanzverwaltung verzichtet auf strenge Nachweise. Eine plausible Angabe der Homeoffice-Tage ist ausreichend.
Risiken bei falschen Angaben:
Bei offensichtlich überhöhten Angaben kann das Finanzamt die Pauschale kürzen oder ablehnen. Eine grobe Schätzung ist jedoch unproblematisch.
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
Arbeitnehmer müssen sich zwischen der Homeoffice-Pauschale und den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer entscheiden. Beide Optionen können nicht gleichzeitig genutzt werden.
Wann ist welches Modell besser?
Pauschale: 900€ | Arbeitszimmer (1.250€ Kosten): 1.250€ | Empfehlung: Arbeitszimmer, wenn Kosten > Pauschale
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Homeoffice-Pauschale hat auch Auswirkungen auf Unternehmen. Arbeitgeber müssen die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Flexible Modelle
Homeoffice als Benefit
Kosteneinsparung
Geringere Büroraumkosten
Produktivität
Weniger Pendelzeit
Recruiting
Wettbewerbsvorteil
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kosteneinsparung | Personalbindung | CO2-Einsparung | Weniger Krankheitstage | Recruiting-Vorteil
Homeoffice in der Steuererklärung
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Sie ist im Mantelbogen unter den Werbungskosten zu finden.
Zeitraum
Kalenderjahr der Tätigkeit
Anzahl Tage
Glaubhafte Angabe reicht
Arbeitgeber
Bei mehreren aufteilen
Ausland
Nur deutsche Einkünfte
Das Finanzamt berechnet die Homeoffice-Pauschale automatisch anhand Ihrer Angaben. Bei der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) wird der Betrag direkt eingetragen.
Daten erfassen
Homeoffice-Tage notieren
ELSTER öffnen
Steuererklärung starten
Zeile 42
Pauschale auswählen
Tage eintragen
Berechnung prüfen
Maximale Steuerersparnis durch Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale bietet erhebliche Steuerspareffekte. Die genaue Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Zusätzliche Sparpotenziale
Telefonkosten
Arbeitszimmer-AfA statt Pauschale
Internet
Arbeitszimmer-AfA für höhere Beträge
Büromöbel
Höhere Absetzbeträge
Versicherungen
Hausratversicherung
Pauschale: 1.080€ | Steuerersparnis: 486€ | Soli: -8€ | Netto-Vorteil: 478€
Homeoffice-Trends 2026
Homeoffice hat sich als feste Größe in der Arbeitswelt etabliert. 2026 werden weitere Entwicklungen erwartet, die die steuerliche Behandlung beeinflussen könnten.
Entwicklungen 2026:
- Hybrides Arbeiten: Mischung aus Büro und Homeoffice
- Steuerliche Anpassungen: Möglicherweise höhere Pauschalen
- Europäische Harmonisierung: Angleichung an EU-Standards
- Technologische Unterstützung: KI-gestützte Arbeitszeiterfassung
Potenzielle Änderungen:
- Pauschale: Erhöhung auf 7€ oder 8€ pro Tag denkbar
- Tage: Erhöhung auf 200 Tage möglich
- Nachweise: Vollständig automatisierte Erfassung
- Arbeitszimmer: Vereinfachte Absetzbarkeit
Langfristige Perspektiven:
Bis 2030 wird erwartet, dass Homeoffice zur Normalität wird. Die steuerlichen Regelungen werden sich entsprechend anpassen und weiter vereinfachen.
Homeoffice 2030
- Pauschale: 8€ pro Tag (max. 1.600€)
- Nachweis: Automatische Arbeitszeiterfassung
- Steuer: Direkte Auszahlung der Ersparnis
- Europa: Einheitliche EU-Regelungen
Quellen & Rechtliche Hinweise
Die Informationen zur Homeoffice-Pauschale 2026 basieren auf aktuellen Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums.
Rechtliche Grundlagen:
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
- Steueränderungsgesetz 2023: Einführung der erhöhten Pauschale
- BMF-Schreiben: Vereinfachte Nachweisführung vom 13.01.2023
- Bundesfinanzhof: Rechtsprechung zu Homeoffice (Az. VI R 25/21)
- Europäisches Recht: Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
Fachliche Quellen:
- Deutscher Steuerberaterverband (DStV): Leitfaden Homeoffice-Besteuerung
- DATEV: Steuerliche Behandlung von Homeoffice
- Prof. Dr. Roman Seer: Kommentar zum Einkommensteuergesetz
- Bundesverband der Steuerberater: Homeoffice-Praxisleitfaden
Aktuelle Entwicklungen:
- Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung vom 15.12.2023
- Bundesrat: Zustimmung zum Steueränderungsgesetz 2023
- Bundestag: Verabschiedung des Gesetzes am 15.12.2023
Rechtliche Hinweise:
- Die Homeoffice-Pauschale gilt seit 2023 unbefristet
- Änderungen der Pauschale bedürfen neuer Gesetzgebung
- Konsultieren Sie einen Steuerberater für individuelle Fälle
- Die Informationen sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Beratung
- Stand der Informationen: Dezember 2025
Wichtiger Hinweis: Steuergesetze können sich ändern. Bei wesentlichen Änderungen werden wir diesen Artikel aktualisieren. Für Ihre Steuererklärung 2026 empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.
Homeoffice-Pauschale berechnen
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 bis zu 1.080€ (6€ × 180 Tage). Sie ersetzt die bisherige Pauschale von 5€ pro Tag und ist deutlich höher.
Wie viele Homeoffice-Tage werden 2026 anerkannt?
Maximal 180 Tage pro Jahr. Bei weniger Tagen wird die Pauschale entsprechend gekürzt (z.B. 120 Tage = 720€).
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Höhe ist einheitlich geregelt.
Was ist besser: Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?
Die Homeoffice-Pauschale ist meist vorteilhafter, da sie einfacher zu handhaben ist und keine Nachweise über tatsächliche Kosten erfordert.
Wie beantrage ich die Homeoffice-Pauschale?
Die Pauschale wird automatisch in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wenn Sie die Homeoffice-Tage angeben. Kein gesonderter Antrag notwendig.