Steueränderungen 2026: Das Wichtigste im Überblick
Gute Nachrichten für Steuerzahler: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.084€, die kalte Progression wird ausgeglichen. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto.
4893Die wichtigsten Änderungen 2026
Grundfreibetrag steigt auf 12.084€
Der steuerfreie Grundfreibetrag erhöht sich um 300€ (von 11.784€ in 2025).
ca. 100€ Entlastung pro JahrKinderfreibetrag erhöht
Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.540€ pro Kind (von 9.312€ in 2025).
bis zu 75€ mehr pro KindKalte Progression ausgeglichen
Die Steuertarife werden an die Inflation angepasst.
verhindert versteckte SteuererhöhungHomeoffice-Pauschale bleibt
Die Pauschale von 6€/Tag (max. 1.260€/Jahr) bleibt bestehen.
bis zu 1.260€ absetzbarGrundfreibetrag im Zeitverlauf
Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Existenzminimum – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Rechenbeispiel: So viel sparen Sie
Beispiel: Arbeitnehmer mit 50.000€ Bruttojahresgehalt
Hinweis: Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Weitere absetzbare Kosten 2026
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.084€ für Ledige und 24.168€ für Verheiratete. Das bedeutet: Bis zu diesem Einkommen zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Wie viel Steuern spare ich 2026?
Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Anpassung der Steuertarife sparen Arbeitnehmer durchschnittlich 100-150€ pro Jahr. Bei höheren Einkommen kann die Ersparnis größer sein.
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?
Die erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer bleibt auch 2026 bestehen. Für die ersten 20 Kilometer gilt weiterhin die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer.
Bleibt die Homeoffice-Pauschale 2026?
Ja, die Homeoffice-Pauschale bleibt 2026 bestehen. Sie können 6€ pro Tag im Homeoffice absetzen, maximal 1.260€ pro Jahr (210 Tage).
Steuertipps für 2026
Alle beruflichen Ausgaben für die Steuererklärung dokumentieren
Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Homeoffice-Tage
20% der Arbeitskosten (max. 1.200€) absetzbar