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Mietpreisbremse 2026

Die Mietpreisbremse schützt Mieter vor überhöhten Mieten. Sie wurde bis 2029 verlängert und gilt weiterhin in angespannten Wohnungsmärkten.

+10%
max. über Vergleichsmiete
2029
verlängert bis
~400
Städte mit Bremse

Mietpreisbremse 2026 im Überblick

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten, die von den Bundesländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen wurden.

Die Regelung wurde bis Ende 2029 verlängert. Etwa 400 Städte und Gemeinden in Deutschland sind betroffen – vor allem Großstädte und Ballungsräume.

Bis 2029 verlängert!

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2024 um weitere 5 Jahre bis Ende 2029 verlängert.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, bmj.de

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Wo gilt sie?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die vom jeweiligen Bundesland festgelegt werden.

Berechnung

Ortsübliche Vergleichsmiete + maximal 10% = zulässige Höchstmiete bei Neuvermietung.

Auskunftspflicht

Der Vermieter muss über Ausnahmen (z.B. Vormiete, Modernisierung) unaufgefordert informieren.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

  • Neubauten: Erstbezug nach 01.10.2014
  • Umfassende Modernisierung: Mind. 1/3 eines Neubaus
  • Vormiete: Wenn diese bereits über der Grenze lag
  • Möblierte Wohnungen: Möblierungszuschlag teilweise erlaubt

Ihre Rechte als Mieter

1

Vergleichsmiete ermitteln

Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt. Die zulässige Miete = Vergleichsmiete + 10%.

2

Qualifizierte Rüge

Schreiben Sie Ihrem Vermieter schriftlich, dass Sie die Mietpreisbremse rügen. Begründen Sie konkret.

3

Rückzahlung fordern

Ab dem Monat der Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

4

Mieterverein einschalten

Bei Ablehnung: Der Mieterverein oder ein Anwalt kann helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Häufige Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Gilt die Mietpreisbremse 2026 noch?
Ja! Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Die Bundesländer können sie für angespannte Wohnungsmärkte weiterhin anwenden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausgenommen sind: Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014), umfassend modernisierte Wohnungen, möblierte Wohnungen (teilweise), und wenn die Vormiete bereits höher war.
Wie kann ich gegen eine zu hohe Miete vorgehen?
Rügen Sie die Miete schriftlich beim Vermieter (qualifizierte Rüge). Nennen Sie den Grund (Mietpreisbremse) und fordern Sie die Vergleichsmiete an. Bei Erfolg können Sie zu viel gezahlte Miete ab Rügedatum zurückfordern.

WechselSofort Redaktion

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