Mietpreisbremse 2026
Die Mietpreisbremse schützt Mieter vor überhöhten Mieten. Sie wurde bis 2029 verlängert und gilt weiterhin in angespannten Wohnungsmärkten.
Mietpreisbremse 2026 im Überblick
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten, die von den Bundesländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen wurden.
Die Regelung wurde bis Ende 2029 verlängert. Etwa 400 Städte und Gemeinden in Deutschland sind betroffen – vor allem Großstädte und Ballungsräume.
Bis 2029 verlängert!
Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2024 um weitere 5 Jahre bis Ende 2029 verlängert.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Wo gilt sie?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die vom jeweiligen Bundesland festgelegt werden.
Berechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete + maximal 10% = zulässige Höchstmiete bei Neuvermietung.
Auskunftspflicht
Der Vermieter muss über Ausnahmen (z.B. Vormiete, Modernisierung) unaufgefordert informieren.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
- Neubauten: Erstbezug nach 01.10.2014
- Umfassende Modernisierung: Mind. 1/3 eines Neubaus
- Vormiete: Wenn diese bereits über der Grenze lag
- Möblierte Wohnungen: Möblierungszuschlag teilweise erlaubt
Ihre Rechte als Mieter
Vergleichsmiete ermitteln
Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt. Die zulässige Miete = Vergleichsmiete + 10%.
Qualifizierte Rüge
Schreiben Sie Ihrem Vermieter schriftlich, dass Sie die Mietpreisbremse rügen. Begründen Sie konkret.
Rückzahlung fordern
Ab dem Monat der Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Mieterverein einschalten
Bei Ablehnung: Der Mieterverein oder ein Anwalt kann helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Nebenkosten senken
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