Mietpreisbremse 2026: Bis 2029 verlängert
Die Mietpreisbremse schützt Mieter vor überhöhten Mieten. Ihre Rechte auf einen Blick.
10%
Max. über Vergleichsmiete
2029
Verlängert bis
400+
Städte betroffen
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Die Mietpreisbremse wurde bis 2029 verlängert – ein wichtiger Schutz für Mieter in Großstädten!
Ihre Rechte als Mieter
Auskunftsrecht: Vermieter muss Vormiete offenlegen
Rügerecht: Überhöhte Miete schriftlich rügen
Rückforderung: Zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Mietspiegel: Vergleichsmiete im Mietspiegel prüfen
Häufige Fragen
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Miete bei Neuvermietung ist auf max. 10% über der Vergleichsmiete begrenzt.
Bis wann gilt die Mietpreisbremse?
Bis 2029 verlängert in ausgewiesenen Gebieten.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
In angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin, München, Hamburg, Frankfurt.