Gasheizung Verbot 2026
Die neuen Regeln ab 2024
Seit 2024 gilt: Neue Heizungen müssen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet faktisch: Keine reinen Gasheizungen mehr in Neubauten. Aber: Viele Ausnahmen!
Wichtig: Bestehende Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterlaufen und auch repariert werden!
Ausnahmen und Übergangsfristen
Alternativen zur Gasheizung
Wärmepumpe
Beste Alternative, bis zu 70% gefördert
EmpfohlenFernwärme
Wenn in Ihrer Region verfügbar
Hybridheizung
Gas + Wärmepumpe kombiniert
Pelletheizung
Für Altbauten geeignet
Was sollten Sie tun?
Ruhe bewahren! Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Bei Heizungstausch: Förderung nutzen (bis 70%)! Wärmepumpe ist meist die beste Wahl. Energieberater fragen!
Quellen und weiterführende Informationen
- BMWK: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Verbraucherzentrale: Heizungsgesetz Änderungen
- BDEW: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
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Häufige Fragen
Ist meine Gasheizung jetzt verboten?
Nein! Bestehende Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterlaufen. Nur bei Neuinstallation gelten die neuen Regeln.
Was passiert wenn meine Gasheizung kaputt geht?
Sie haben 5 Jahre Übergangsfrist! In dieser Zeit dürfen Sie eine neue Gasheizung einbauen. Danach muss die Heizung 65% erneuerbar sein.
Sollte ich jetzt noch eine Gasheizung kaufen?
Nicht empfohlen! Wärmepumpen werden mit bis zu 70% gefördert und sind langfristig günstiger. Gaspreise und CO2-Abgabe steigen weiter.
Welche Ausnahmen gibt es vom Heizungsgesetz?
Ausnahmen: Personen über 80 Jahre, Sozialleistungsempfänger, geplante Abrissgebäude. Auch Fernwärme-Anschluss erfüllt die Anforderungen.
Was sind die besten Alternativen zur Gasheizung?
Top 3: 1. Wärmepumpe (bis 70% Förderung), 2. Pelletheizung (bis 45% Förderung), 3. Fernwärme (wenn verfügbar). Alle erfüllen die 65%-Regel.