Kinderbetreuungskosten absetzen 2026 - Bis 4.000€
Kinderbetreuungskosten absetzen 2026: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind. Kita, Tagesmutter, Au-pair!
Das Wichtigste in Kürze
Sie können 2/3 der Kinderbetreuungskosten absetzen - bis zu 4.000€ pro Kind und Jahr als Sonderausgaben!
Diese Kosten können Sie absetzen
Diese Kosten sind NICHT absetzbar
Rechenbeispiel
Bei 6.000€ Kosten oder mehr: Max. 4.000€ absetzbar = bis 1.200€ Ersparnis.
Wichtige Tipps
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Häufige Fragen
Welche Betreuungskosten kann ich absetzen?
Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Au-pair (Betreuungsanteil), Babysitter, Ferienbetreuung. NICHT: Nachhilfe, Sportverein, Musikschule.
Wie viel kann ich maximal absetzen?
2/3 der Kosten, maximal 4.000€ pro Kind und Jahr. Das heißt: Bei 6.000€ Kosten können Sie 4.000€ absetzen.
Bis zu welchem Alter gilt das?
Bis zum 14. Geburtstag des Kindes. Bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Muss ich Belege vorlegen?
Ja! Rechnungen und Überweisungsnachweise aufbewahren. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.